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Unsere Partnerschaft mit Jack Project

Ja, Jack Project ist für eine Software-Lösung vielleicht ein ungewöhnlicher Name, aber dann passt es ja – nomen est omen!

Die Jack Project GmbH aus Vöcklabruck hat die Antwort für alle jene Unternehmen, die eine integrierte Lösung beim Thema Wissensvermittlung und schlanke, informationsbasierte Prozesse suchen. Die Österreicher haben dafür sogar eine eigene Begriffsfindung etabliert, eine WAPD-Lösung für das Handling von

  • Wissen
  • Aufgaben
  • Projekte
  • Dokumente

Dabei vereint Jack Project Funktionen und Eigenschaften eines Leistungsfähigen Ticketsystems, einer agilen Projektverwaltung, einer Wissensdatenbank und eines Dokumenten Management Systems.

Geliefert oder installiert gibt es die Software sowohl in der in Österreich gehosteten Cloud als auch für Inhouse-Lösungen on premise.

Wie die Österreicher sagen: „Jack Project rocks!“. Bei Interesse, sprechen Sie uns an. Einen ersten Überblick finden Sie auf https://jackproject.rocks.

Neuerung im TOPIX Zahlungsverkehr (PSD2)

Mit der neuen Version 9.6.8 der TOPIX CRM/ERP-Lösung ist das Modul Zahlungsverkehr auf die Notwendigkeiten der PSD2 abgestimmt.

Einige Banken haben im Zuge dieser „Modernisierung“ auch noch neben der Zwei-Faktor-Authentifizierung im Bereich der PIN/TAN verfahren Veränderungen bei den anderen HBCI-Verfahren vorgenommen. So hat die HypoVereinbank (UniCredit) das HBCI-Verfahren mit Namen RDH-10 abgekündigt, das die Basis für Schlüsselmedien wie USB-Sticks oder HBCI-Schlüsselkarten war.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, damit Sie nicht von Ihren Bankkonten angeschnitten sind!

Ausführliche Informationen sowie eine aktuelle Anleitung zur Umstellung auf ein anderes Verfahren finden Sie in dem TOPIX-Dokument PSD2-Unterstützung für PIN/TAN-Verfahren (HKTAN6). Falls Sie Unterstützung beim Zugriff auf Ihre Bankkonten benötigen, steht Ihnen der TOPIX Kundendienst oder wir von parsec gerne zur Verfügung.

Was ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung?

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) nutzt bei der Anmeldung zu einem Online-Service zwei voneinander unabhängige Faktoren. Zwei Faktoren müssen dabei unterschiedlicher Kategorie sein: eine Kombination aus Wissen (z. B. Passwort oder PIN), Besitz (z. B. TAN-Generator oder Debitkarte) oder Biometrie (z. B. Fingerabdruck oder Face ID). Ist ein Faktor fehlerhaft oder nicht vorhanden, kann keine Authentifizierung des Users durchgeführt werden und der Zugang bleibt gesperrt.

Details hierzu finden Sie in einem Blog-Beitrag zur PSD2 Zahlungsdienstleisterrichtlinie! Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

Achtung

Die TOPIX-Version 9.6.8 basiert bereits ausschließlich auf 4D v17, der neuen Datenbank Plattform von 4D. Lesen Sie hierzu unseren Blog-Beitrag bzgl. möglicher Kompatibilitätsprobleme von UserExits.
Beta-Test: TOPIX goes 4Dv17

Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

Wir haben einen wunderbaren Artikel der Deutschen Bundesbank mit einer Erläuterung zu der zum 14. September 2019 scharf geschalteten PSD2 Zahlungsdienstleisterrichtlinie gefunden, den wir hier unseren Kunden nicht vorenthalten wollen. Das Original finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434

Hier der Artikel mit unverändertem Inhalt für Sie aufbereitet:

Zum 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Zudem waren Folgeänderungen in weiteren Gesetzen (z. B. Kreditwesengesetz) erforderlich. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind 

  • die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, 
  • den Verbraucherschutz zu stärken,
  • Innovationen zu fördern und 
  • den Wettbewerb im Markt zu steigern. 

Die PSD2 gilt für Zahlungen in EU/EWR-Währungen zwischen im EU/EWR-Raum ansässigen Zahlungsdienstleistern. Darüber hinaus findet sie teilweise auch Anwendung auf Zahlungen in Nicht-EU/EWR-Währungen (z.B. US-Dollar oder britische Pfund) sowie wenn ein Zahlungsdienstleister außerhalb des EU/EWR-Raums ansässig ist (z.B. Schweiz oder USA). 

Die Umsetzung der PSD2 erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe trat zum 13. Januar 2018 in Kraft und enthielt u. a. die Senkung der verschuldensunabhängigen Haftungsobergrenze bei missbräuchlichen Kartenverfügungen, das sogenannnte Surcharching-Verbot und die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Nicht-EU/EWR-Währungen. Die Verpflichtung zur starken Kundenauthentifizierung und die Öffnung der Zahlungskonten für „Dritte“ wurden zunächst noch in Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Kommission (RTS, Regulatory Technical Standards) näher spezifiziert. Sie treten mit der zweiten Stufe am 14. September 2019 in Kraft.

Was ändert sich durch die PSD2 für Verbraucher, Händler und Zahlungsdienstleister? „Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)“ weiterlesen

Die neue Datenschutzerklärung

Halleluja! Es ist vollbracht. Die neue Datenschutzerklärung ist geboren!

Wir haben rechtzeitig zum Start der EU-DSGVO unsere neue Datenschutzerklärung fertiggestellt und online der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Trotz großem Bemühen das ganze Werk verständlich und lesbar zu machen, die Lektüre erinnert eher an eine Strafarbeit wegen Störens im Unterricht.

Kurz zusammengefasst:
  • diese Webseite speichert keine persönlichen Daten
  • wir verwenden keine Cookies zum Speichern von Daten auf Ihrem Rechner
  • wir bieten keine Seiten an, wo Daten erfasst oder gespeichert werden können
  • die Webseite dient nur als Informations-Portal für unsere Kunden und Interessenten

 

Datenschutzgrundverordnung in aller Munde (EU-DSGVO)

DSGVO – Diskussionen über Diskussionen! Verunsicherte Kunden, egal ob gestandene Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften oder kleiner Familien-Unternehmer. Ratlos sind alle! Die Androhung von existenzbedrohenden Strafen tut ihr Übriges.
Lesen sie hierzu unseren Blog-Beitrag «Nur keine Panik».

DSGVO – Nichts genaues weiß man nicht

Dann suchen wir halt Rat bei Fachleuten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer oder bei der IHK, Kurse für Datenschutzbeauftragte haben schließlich gerade Hochkonjunktur. Oder buchen wir einen externen Datenschutzbeauftragten, schließlich muss man ja nicht alles selber machen.

Solche Gedanken haben Sie sicher schon gehabt oder mit Kollegen diskutiert?

Fazit: Rechtsanwälte geben keine verbindlichen Aussagen, immer hört man den Hinweis auf erste Urteile, die sicher kommen werden. So lange ist alles unklar, die Praxis und die Judikatur werden uns den Weg weißen. Bis dahin heisst es ruhig Blut, und die Hoffnung auf die Unterstützung der Software-Hersteller.

Ein solcher Hersteller ist der Münchener ERP-Anbieter TOPIX Business Software AG, der rechtzeitig zum EU-DSGVO-Stichtag (25. Mai 2018) seine Mai-Version des ERP-Systems TOPIX enterprise v9.4.5 liefert.

Näheres hierzu finden Sie auf der Herstellersite unter folgendem Link:
http://www.topix.de/de/news-events/20180418_dsgvo.php

Neue EU-Datenschutzregeln: „Verfallen Sie nicht in Panik“

Die meisten Firmen müssen laut EU-Kommissarin Vera Jourova wegen Verzögerungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung nicht sofort Geldstrafen fürchten.

„Meine Botschaft an die Unternehmen lautet: Verfallen Sie nicht in Panik“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova der Nachrichtenagentur AFP. „Die Firma, der es nicht von Tag eins an gelingt, alle Vorkehrungen zu treffen, die aber in gutem Glauben handelt“, werde nicht gleich Ziel von Sanktionen werden, sagte Jourova.

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU wird ab 25. Mai durchgesetzt. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag der höhere ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter folgendem Link zur Rubrik  Netzpolitik auf dem österreichischen Technologie-Nachrichten-Portal Futurezone.at.

futurezone Logo

Sind deutsche Unternehmen agil? In der Selbstwahrnehmung ja – in der Realität nein

Sieben von zehn Unternehmen in Deutschland halten sich für mindestens durchschnittlich agil – aber nur jeder Siebte hat den Umbruch geschafft. Lesen Sie hierzu mehr in Michael Krokers Blog Kroker’s Look@IT.

http://blog.wiwo.de/look-at-it/2018/04/25/sind-deutsche-unternehmen-agil-in-der-selbstwahrnehmung-ja-in-der-realitaet-nein/?http://blog.wiwo.de/look-at-it/xing_share=news