Neuerung im TOPIX Zahlungsverkehr (PSD2)

Mit der neuen Version 9.6.8 der TOPIX CRM/ERP-Lösung ist das Modul Zahlungsverkehr auf die Notwendigkeiten der PSD2 abgestimmt.

Einige Banken haben im Zuge dieser „Modernisierung“ auch noch neben der Zwei-Faktor-Authentifizierung im Bereich der PIN/TAN verfahren Veränderungen bei den anderen HBCI-Verfahren vorgenommen. So hat die HypoVereinbank (UniCredit) das HBCI-Verfahren mit Namen RDH-10 abgekündigt, das die Basis für Schlüsselmedien wie USB-Sticks oder HBCI-Schlüsselkarten war.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, damit Sie nicht von Ihren Bankkonten angeschnitten sind!

Ausführliche Informationen sowie eine aktuelle Anleitung zur Umstellung auf ein anderes Verfahren finden Sie in dem TOPIX-Dokument PSD2-Unterstützung für PIN/TAN-Verfahren (HKTAN6). Falls Sie Unterstützung beim Zugriff auf Ihre Bankkonten benötigen, steht Ihnen der TOPIX Kundendienst oder wir von parsec gerne zur Verfügung.

Was ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung?

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) nutzt bei der Anmeldung zu einem Online-Service zwei voneinander unabhängige Faktoren. Zwei Faktoren müssen dabei unterschiedlicher Kategorie sein: eine Kombination aus Wissen (z. B. Passwort oder PIN), Besitz (z. B. TAN-Generator oder Debitkarte) oder Biometrie (z. B. Fingerabdruck oder Face ID). Ist ein Faktor fehlerhaft oder nicht vorhanden, kann keine Authentifizierung des Users durchgeführt werden und der Zugang bleibt gesperrt.

Details hierzu finden Sie in einem Blog-Beitrag zur PSD2 Zahlungsdienstleisterrichtlinie! Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

Achtung

Die TOPIX-Version 9.6.8 basiert bereits ausschließlich auf 4D v17, der neuen Datenbank Plattform von 4D. Lesen Sie hierzu unseren Blog-Beitrag bzgl. möglicher Kompatibilitätsprobleme von UserExits.
Beta-Test: TOPIX goes 4Dv17

Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

Wir haben einen wunderbaren Artikel der Deutschen Bundesbank mit einer Erläuterung zu der zum 14. September 2019 scharf geschalteten PSD2 Zahlungsdienstleisterrichtlinie gefunden, den wir hier unseren Kunden nicht vorenthalten wollen. Das Original finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434

Hier der Artikel mit unverändertem Inhalt für Sie aufbereitet:

Zum 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Zudem waren Folgeänderungen in weiteren Gesetzen (z. B. Kreditwesengesetz) erforderlich. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind 

  • die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, 
  • den Verbraucherschutz zu stärken,
  • Innovationen zu fördern und 
  • den Wettbewerb im Markt zu steigern. 

Die PSD2 gilt für Zahlungen in EU/EWR-Währungen zwischen im EU/EWR-Raum ansässigen Zahlungsdienstleistern. Darüber hinaus findet sie teilweise auch Anwendung auf Zahlungen in Nicht-EU/EWR-Währungen (z.B. US-Dollar oder britische Pfund) sowie wenn ein Zahlungsdienstleister außerhalb des EU/EWR-Raums ansässig ist (z.B. Schweiz oder USA). 

Die Umsetzung der PSD2 erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe trat zum 13. Januar 2018 in Kraft und enthielt u. a. die Senkung der verschuldensunabhängigen Haftungsobergrenze bei missbräuchlichen Kartenverfügungen, das sogenannnte Surcharching-Verbot und die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Nicht-EU/EWR-Währungen. Die Verpflichtung zur starken Kundenauthentifizierung und die Öffnung der Zahlungskonten für „Dritte“ wurden zunächst noch in Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Kommission (RTS, Regulatory Technical Standards) näher spezifiziert. Sie treten mit der zweiten Stufe am 14. September 2019 in Kraft.

Was ändert sich durch die PSD2 für Verbraucher, Händler und Zahlungsdienstleister? „Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)“ weiterlesen